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Wer in dieser Welt seine Chance
ergreift, der bekommt auch seine Chance.
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Einstiegsgeld
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Wenn sich ein
Bürger selbständig
machen will unterstützt ihn der Staat mit finanziellen
Mitteln.
Für die zukünftigen
Unternehmer im Haupterwerb
steht das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung.
Bedingung
für diese
Unterstützung ist eine Existensgründung ist
der Bezug
von
ALG 2 (Arbeitslosengeld 2).
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- Wie hoch ist das Einstiegsgeld?
Die
Höhe des
Einstiegsgeldes ist grundsätzlich eine
Ermessensleistung,
wobei die
vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit als auch die
Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher
der Bedürftige lebt,
berücksichtigt
werden.
Vereinfacht dargestellt setzt sich das
Einstiegsgeld aus dem
ALG 2 zzgl. pauschalen 50 % des ALG 2 zusammen.
Darüber hinaus
kann der
Zuschuss um weitere 10 % für jede in der Bedarfsgemeinschaft
lebenden
Person erhöht werden.
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- Wie
lange bekommt man das Einstiegsgeld?
Zur
Deckung seiner Lebenshaltungskosten
erhält der Gründer mit dem Einstiegsgeld
eine Unterstützung für einen
Zeitraum von zunächst 6 Monaten.
Die
Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur
übernimmt während des
Einstiegsgeld Bezuges die Aufwendungen
für
die
Sozialversicherung im Rahmen einer
Pflichtversicherung.
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- Kann
der Einstiegsgeld- Bezug verlängert werden?
Ja
wenn die Voraussetzungen der
Bedürftigkeit und die
Aussicht auf unternehmerischen Erfolg der Geschäftsidee
gegeben sind, können nach den 6 Monaten weitere
Bewilligungszeiträume auf
Antrag folgen.
Während des Bezugs von Einstiegsgeld
wird ein
Großteil
der erwirtschafteten Gewinne gegengerechnet, weshalb buchhalterische
und steuerliche Betreuung zu empfehlen ist.
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- Wie
kann ich das Einstiegsgeld beantragen?
Die
Antragsformulare für das Einstiegsgeld
erhalten
Existenzgründer in der Regel bei Ihrer zuständigen
Arbeitsgemeinschaft.
Wenn Sie die
Unterlagen
abholen, ist darauf zu achten, dass der zuständige
Sachbearbeiter
(Fallmanager) auf
dem Einstiegsgeld Antrag den "Tag der Antragstellung" (der Tag, an dem
der
Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft abgeholt wird) vermerkt und auch
bestätigt.
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- Welche
Unterlagen brauche ich noch zur Beantragung?
Mit
dem
ausgefüllten
Antrag auf Einstiegsgeldmit
müssen Sie einen Businessplan
sowie eine Rentabilitätsvorschau,
einen Lebenslauf,
die Steuernummer bzw. Gewerbeanmeldung und eine
Tragfähigkeitsbescheinigung zur Prüfung
einzureichen.
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- Gibt
es weitere Unterstützung zur
Existenzgründung?
Insofern
dies notwendig ist, um die
Existenzgründung erfolgreich zu realisieren, empfiehlt es
sich, darauf
den zuständigen Fallmanager anzusprechen. Zusätzlich
zum Einstiegsgeld,
können auch
einmalige Investitionen, wie z. B. die Einrichtung eines
Arbeitsplatzes, bezuschusst werden.
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Erfolg
ist die Fähigkeit,
von
einem Mißerfolg zum anderen zu gehen,
ohne
seine Begeisterung zu verlieren.
Winston Churchill |
Viel Erfolg als Unternehmer
Frank Weiß |
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