Wer in dieser Welt seine Chance ergreift, der bekommt auch seine Chance.

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Einstiegsgeld

  • Was ist Einstiegsgeld?
Wenn sich ein Bürger selbständig machen will unterstützt ihn der Staat mit finanziellen Mitteln.
Für die zukünftigen Unternehmer im Haupterwerb steht das sogenannte Einstiegsgeld zur Verfügung.

Bedingung für diese Unterstützung ist eine Existensgründung  ist der Bezug von ALG 2 (Arbeitslosengeld 2).

  • Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die Höhe des Einstiegsgeldes ist grundsätzlich eine Ermessensleistung, wobei die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit als auch die Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Bedürftige lebt, berücksichtigt werden.

Vereinfacht dargestellt setzt sich das Einstiegsgeld aus dem ALG 2 zzgl. pauschalen 50 % des ALG 2 zusammen.
Darüber hinaus kann der Zuschuss um weitere 10 % für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person erhöht werden.

  • Wie lange bekommt man das Einstiegsgeld?
Zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten erhält der Gründer mit dem Einstiegsgeld eine Unterstützung für einen Zeitraum von zunächst 6 Monaten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur
übernimmt während des Einstiegsgeld Bezuges die Aufwendungen für die Sozialversicherung im Rahmen einer Pflichtversicherung.

  • Kann der Einstiegsgeld- Bezug verlängert werden?
Ja wenn die Voraussetzungen der Bedürftigkeit und die Aussicht auf unternehmerischen Erfolg der Geschäftsidee gegeben sind, können nach den 6 Monaten weitere Bewilligungszeiträume auf Antrag folgen.

Während des Bezugs von Einstiegsgeld wird ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne gegengerechnet, weshalb buchhalterische und steuerliche Betreuung zu empfehlen ist.

  • Wie kann ich das Einstiegsgeld beantragen?
Die Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhalten Existenzgründer in der Regel bei Ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft.

Wenn Sie die Unterlagen abholen, ist darauf zu achten, dass der zuständige Sachbearbeiter (Fallmanager) auf dem Einstiegsgeld Antrag den "Tag der Antragstellung" (der Tag, an dem der Antrag bei der Arbeitsgemeinschaft abgeholt wird) vermerkt und auch bestätigt.

  • Welche Unterlagen brauche ich noch zur Beantragung?
Mit dem ausgefüllten Antrag  auf Einstiegsgeldmit müssen Sie einen Businessplan sowie eine Rentabilitätsvorschau, einen Lebenslauf, die Steuernummer bzw. Gewerbeanmeldung und eine Tragfähigkeitsbescheinigung zur Prüfung einzureichen.

  • Gibt es weitere Unterstützung  zur Existenzgründung?
Insofern dies notwendig ist, um die Existenzgründung erfolgreich zu realisieren, empfiehlt es sich, darauf den zuständigen Fallmanager anzusprechen. Zusätzlich zum Einstiegsgeld, können auch einmalige Investitionen, wie z. B. die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, bezuschusst werden.


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Erfolg ist die Fähigkeit,
von einem Mißerfolg zum anderen zu gehen,
ohne seine Begeisterung zu verlieren.


Winston Churchill
Viel Erfolg als Unternehmer

Frank Weiß
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