Wer in dieser Welt seine Chance ergreift, der bekommt auch seine Chance.

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Gründungszuschuss

  • Wer bekommt den Gründungszuschuss?
Ein Instrument der Arbeitsagentur ist der Gründungszuschuss, mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem ALG 1 (Arbeitslosengeld 1) gefördert wird.

Wenn im Fall einer Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf ALG 1 besteht, können zudem Arbeiter und Angestellte diese Förderung beantragen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einer Eigenkündigung eine Sperrfrist für den Bezug des ALG 1 verhangen werden kann.
Der Gründungszuschuss kann in diesem Fall erst im unmittelbaren Anschluss an diese Sperrfrist, aber dann auch in voller Höhe, gezahlt werden.
  • Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe des monatlichen Gesamtbetrages setzt sich aus der Höhe des Arbeitslosengeld 1  zuzüglich 300 Euro pauschal zusammen.

Je höher das ALG 1, desto höher somit auch der Gesamtbetrag des Zuschusses.

  • Wie lange bekommt man Gründungszuschuss?
Zur Umsetzung seiner Geschäftsidee erhält der Gründer eine Unterstützung zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für Versicherungen über einen Zeitraum von 9 Monaten.
  • Kann der Gründungszuschuss verlängert werden?
Ja wenn die Voraussetzungen gegeben sind,  können auf Antrag im Anschluss weitere 300 Euro monatlich über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten bewilligt werden.

  • Wie kann ich den Zuschuss beantragen?
Sämtliche Antragsformulare für den Gründungszuschuss erhalten Existenzgründer bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Bei Abholung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass der zuständige Bearbeiter der Agentur auf dem Antrag für Gründungszuschuss den "Tag der Antragstellung" (Tag, an dem der Antrag bei der Agentur abgeholt wird) vermerkt und auch bestätigt.

  • Welche Unterlagen brauche ich noch zur Beantragung?
Zusammen mit Businessplan, Lebenslauf, Steuernummer, Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, fachkundiger Stellungnahme, wird der ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur zur Prüfung eingereicht.
  • Gibt es weitere Unterstützung  zur Existenzgründung?
Insofern dies notwendig ist, um die Existenzgründung erfolgreich zu realisieren, empfiehlt es sich, darauf den zuständigen Fallmanager anzusprechen.
Zusätzlich können auch einmalige Investitionen, wie z. B. die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, bezuschusst werden.


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Mich interessiert vor allem die Zukunft,
denn das ist die Zeit in der ich leben werde.


Albert Einstein
Viel Erfolg als Unternehmer

Frank Weiß
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