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Wer in dieser Welt seine Chance
ergreift, der bekommt auch seine Chance.
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Gründungszuschuss
- Wer
bekommt den Gründungszuschuss?
Ein
Instrument der
Arbeitsagentur ist der Gründungszuschuss,
mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem
ALG 1 (Arbeitslosengeld 1) gefördert wird.
Wenn im Fall
einer Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf ALG 1
besteht, können zudem Arbeiter
und Angestellte diese Förderung
beantragen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einer Eigenkündigung
eine
Sperrfrist für den Bezug des ALG 1 verhangen werden kann.
Der Gründungszuschuss kann in
diesem Fall erst im unmittelbaren Anschluss an diese Sperrfrist, aber
dann auch in voller Höhe, gezahlt werden.
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- Wie hoch ist der
Gründungszuschuss?
Die
Höhe des monatlichen Gesamtbetrages
setzt sich aus der Höhe des Arbeitslosengeld 1
zuzüglich 300 Euro pauschal zusammen.
Je höher das ALG 1, desto
höher somit auch der Gesamtbetrag des Zuschusses.
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- Wie
lange bekommt man Gründungszuschuss?
Zur
Umsetzung seiner Geschäftsidee erhält
der Gründer eine Unterstützung zur Deckung
seiner
Lebenshaltungskosten und Aufwendungen für Versicherungen über
einen Zeitraum von 9 Monaten.
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- Kann
der Gründungszuschuss verlängert werden?
Ja wenn die Voraussetzungen gegeben
sind, können auf Antrag im
Anschluss weitere 300
Euro monatlich über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten
bewilligt
werden.
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- Wie
kann ich den Zuschuss beantragen?
Sämtliche Antragsformulare für den Gründungszuschuss
erhalten Existenzgründer bei der zuständigen
Bundesagentur für Arbeit.
Bei Abholung der Unterlagen ist darauf zu
achten, dass der zuständige
Bearbeiter der Agentur auf dem Antrag für
Gründungszuschuss den "Tag
der Antragstellung" (Tag, an dem der Antrag bei der Agentur abgeholt
wird) vermerkt und auch bestätigt.
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- Welche
Unterlagen brauche ich noch zur Beantragung?
Zusammen mit Businessplan,
Lebenslauf, Steuernummer, Anmeldung der selbstständigen
Tätigkeit,
fachkundiger Stellungnahme, wird der
ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss
bei der Arbeitsagentur zur Prüfung eingereicht.
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- Gibt
es weitere Unterstützung zur
Existenzgründung?
Insofern dies notwendig ist, um die
Existenzgründung erfolgreich zu realisieren, empfiehlt es
sich, darauf
den zuständigen Fallmanager anzusprechen.
Zusätzlich können auch
einmalige Investitionen, wie z. B. die Einrichtung eines
Arbeitsplatzes, bezuschusst werden.
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Mich interessiert vor allem die Zukunft,
denn das ist die Zeit in der ich leben werde.
Albert Einstein |
Viel Erfolg als Unternehmer
Frank Weiß |
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