|
Beim
KfW-Startgeld handelt es sich um ein Darlehen.
Existenzgründer können dieses Darlehen bis zu 3 Jahre
nach der
Existenzgründung beantragen und
zur Finanzierung von Investitionen und
Betriebsmitteln nutzen.
|
- Wer
kann das KfW- Startgeld beantragen?
Antragsberechtigt
sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in
Deutschland, die eine selbstständige Tätigkeit
aufnehmen oder schon aufgenommen haben.
Der
Antragsteller muss grundsätzlich über die
erforderliche Qualifikation
für das Vorhaben und mindestens 10 % Gesellschaftsanteil sowie
Geschäftsführungsbefugnis verfügen.
|
- Wie hoch ist das KfW- Startgeld?
Mit
diesem Darlehen ist es möglich, bis zu 100 % des
Gesamtbedarfs in Höhe von maximal 50.000 Euro zu finanzieren.
Eigenmittel müssen eingebracht werden
und fließen in die
Bonitätsbeurteilung durch die KfW ein.
Grundsätzlich darf die
Investitionssumme auch über 50.000 Euro liegen, wenn der
übersteigende
Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird.
Das KfW-Startgeld kann
zweimal je Antragsteller gewährt werden, jedoch darf der
gesamte
Zusagebetrag 50.000 Euro (Betriebsmittel 20.000 Euro) nicht
übersteigen.
|
- Was
kann mit dem KfW- Startgeld finanziert werden?
Es
können alle Formen der Existenzgründung finanziert
werden, einschließlich
Übernahmen sowie Nebenerwerbsgründungen, wenn diese
auf den Vollerwerb
ausgerichtet sind.
Darüber hinaus sind Festigungsmaßnahmen
innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der
Geschäftstätigkeit förderfähig.
Es können Gebäude und Grundstücke,
Maschinen,
Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Betriebs- und
Geschäftsausstattung,
Erstausstattung und Auffüllung des Material- und Warenlagers
sowie
Betriebsmittel bis zu bestimmten Obergrenzen mitfinanziert
werden .
|
- Kann
das Kfw- Startgeld mit anderen KfW- Programmen
kombiniert werden?
Nein,
eine Kombination des mit dem Programm
KfW-Startgeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder
ERP-Programmen ist nicht möglich.
Des
weiteren findet eine Anrechnung bereits gewährter Darlehen aus
anderen
Programmen der KfW statt.
|
- Wie
kann ich das KfW- Startgeld beantragen?
Bei allen Darlehen der KfW findet in der Regel das Hausbank-
Prinzip seine Anwendung.
Das bedeutet, dass alle KfW- Kredite
nicht unmittelbar an den Investor, sondern über
Kreditinstitute gewährt
werden.
Die Antragstellung muss daher vor Maßnahmebeginn bei einer
Hausbank stattfinden, wobei die Wahl der Hausbank dem Kreditnehmer
überlassen
bleibt.
|
- Welche
Unterlagen brauche ich noch zur Beantragung?
Die
jeweiligen Antragsformulare liegen den Kreditinstituten
vor.
Geht es um einen Erstantrag, gehört zu den einzureichenden
Unterlagen neben den jeweiligen Antragsformularen auch ein Bussinesplan
sowie weitere aussagekräftige Bankübliche Unterlagen
zum Antragsteller und dessen Vorhaben.
|
- Weitere Daten zum KfW- Startgeld?
Die Laufzeit dieses Darlehens unterliegt
Vereinbarungen und kann tilgungsfreie Jahre enthalten.
Der Zinssatz ist
für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
KfW- Kredite können in
Teilbeträgen oder auch in einer Summe abgerufen werden.
Die KfW selbst macht
keine Vorgaben hinsichtlich einer eventuellen Besicherung.
Dieser Punkt
wird zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Die KfW gewährt
dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80-prozentige
Haftungsfreistellung.
|